Anfallende Kosten für die Aufnahme eines Kredites

Kreditinstitute stellen Kredite nicht umsonst zur Verfügung, und der Kreditnehmer zahlt später immer mehr zurück, wie er im Endeffekt durch die Kreditsumme erhalten hat. Wichtig ist es deshalb, aus Kostengründen auf ein günstiges Angebot zu achten, wobei man nicht ausschließlich die Zinsen im Auge behalten sollte, sondern ebenfalls die Nebenkosten wie die anfallenden Gebühren.

Bei der Suche nach einem guten Kreditangebot sollte man vor allem auf die angebotenen Kreditkonditionen achten. Um die endgültigen Kosten berechnen zu können ist es wichtig, den Effektivzins einzubeziehen, welcher bereits den Nominalzins, die Bearbeitungsgebühren, das Agio, das Disagio sowie alle anfallenden Provisionen enthält. Alle Banken sind nach der Preisangabenverordnung – PangVO – dazu verpflichtet, die anfängliche jährliche Effektivverzinsung anzugeben. Umso niedriger der Effektivzins ausfällt, umso günstiger ist somit der Kredit für den Kreditnehmer.

Wie hoch die Gesamtkosten für einen Kredit sind, ist somit abhängig von der Höhe der Darlehenssumme, der Länge der Laufzeit, der Bonität des Antragstellers, dem Verwendungszweck, den Kontoführungsgebühren, den Provisionen, sowie den Kosten für eine eventuell abgeschlossene Restschuldversicherung. Mit einbezogen werden müssen unter anderem die Kosten für die Bearbeitung, welche sich immer nach der Kreditsumme berechnet. In der Regel wird diese prozentual berechnet, und unterscheidet sich je nach Bank zum Teil erheblich. Die Bearbeitungsgebühr wird jedoch nur einmal bei dem Abschluss des Kreditvertrages fällig.

Die Laufzeit des Kreditvertrages schwankt in der Regel zwischen 12-72 Monaten und wird direkt bei Vertragsabschluss festgelegt. Wie hoch die Laufzeit ausfällt, ist abhängig von der Bonität des Kreditnehmers, den gezahlten monatlichen Raten und der Kreditverwendungsart. Kreditnehmer sollten bei dem Abschluss eines Kreditvertrages darauf achten, dass die Laufzeit dabei nicht die Nutzungsdauer des gekauften Gegenstandes übersteigt.

Grundsätzlich sollte man bei dem Kreditvertrag eine Sondertilgung mit einschließen. Die Kreditinstitute unterscheiden dabei die komplette Rückzahlung der aufgenommenen Kreditsumme und die Teilrückzahlung. Während Banken die komplette Rückzahlung in der Regel immer gewähren, muss die Teilrückzahlung meist gesondert vereinbart werden. Die Möglichkeit der Teilrückzahlung sollte jeder Kreditnehmer in Anspruch nehmen, denn diese kann die zu zahlenden Zinsen senken, sowie eine teilweise Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren zur Folge haben.

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