Vor der Bewilligung eines Kredites verlangen die Banken von dem Antragsteller einige Angaben über die vorhandenen Sicherheiten.
Damit das Kreditinstitut die beantragte Kreditsumme bewilligt, muss in der Regel ein regelmäßiges Einkommen vorhanden sein sowie
eine gewisse Zuverlässigkeit des Kreditnehmers.
Jedes Kreditinstitut verlangt von dem Kreditnehmer zuerst einen Identitätsnachweis, zum Beispiel den Personalausweis oder den Reisepass.
Personen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, müssen in der Regel zusätzlich eine gültige Arbeitserlaubnis
und eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis nachweisen.
Bei kleineren Kreditsummen verlangen Banken in den meisten Fällen die letzten 2 oder 3 Gehaltsabrechnungen, mit denen die Bank
überprüft, ob der Darlehensnehmer in der Lage ist, die monatlichen Raten fristgerecht zu tilgen. Um den Darlehensnehmer und die Bank
zu schützen, verlangen diese zusätzlich eine Selbstauskunft, in der alle laufenden Ausgaben angegeben werden müssen, wie zum
Beispiel die Höhe der monatlichen Miete, die Kosten für den Lebensunterhalt oder zusätzliche Zahlungen wie den Unterhalt für
vorhandene Kinder. Sollten bei der Berechnung die monatlichen Raten für das Darlehen das verfügbare Einkommen übersteigen, dann
werden die Kreditinstitute die Bewilligung des Kredites ablehnen, oder von dem Antragsteller zusätzliche Sicherheiten fordern.
Für die Einholung von Informationen über die vorhandene Zahlungsmoral des Kunden, ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung zuständig, welche unter der Abkürzung SCHUFA bekannt ist. Der Antragsteller muss mit seiner Unterschrift der Bank erlauben,
dass diese bei der SCHUFA weitere Auskünfte einholen darf.
Je nachdem welche Bonität der Antragsteller aufweist oder welche Kredithöhe gewünscht wird, verlangen einige Banken, je nach dem
Verwendungszweck für den Kredit, weitere Sicherheiten. Bei einigen Kreditinstituten ist es somit möglich, dass bei einer Autofinanzierung
zur Absicherung des Darlehens der Kfz-Brief hinterlegt werden muss, den der Antragsteller zurück erhält, sobald der Kredit abgezahlt ist.
Ebenfalls ist es oft der Fall, dass bei einem Anschaffungsdarlehen ein zusätzlicher Bürge in Anspruch genommen werden muss, der bei
der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für die Deckung der Darlehenssumme herangezogen werden kann. Einige Banken verlangen ebenfalls
die Abtretung von Sozialleistungen oder Gehaltsansprüchen für die Absicherung des Kredites. Diese Absicherung beschränkt sich dabei
jedoch nur auf die Höhe der Kreditsumme, plus einem 20%igen Aufschlag, für eventuell entstehende Rechtsverfolgungskosten sowie Kosten die
durch den Zahlungsverzug entstehen.
Für die zusätzliche Absicherung des Kredites kann zudem die so genannte Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung
übernimmt die Zahlung der monatlichen Kreditraten, wenn der Kreditnehmer durch Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Tod oder Arbeitslosigkeit
nicht mehr in der Lage ist die Raten selber zu tragen. Die Restschuldversicherung ist dabei in den Gesamtkosten des Kredites mit enthalten, und muss
nicht zusätzlich monatlich gezahlt werden. Einige Banken verlangen als Sicherheit den Abschluss der Restschuldversicherung, während der
Abschluss bei einigen Krediten freiwillig getätigt werden kann.
Nicht alle Versicherungen schließen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod in einem Paket ab. Aus diesem Grund sollte der Kreditnehmer genau prüfen,
welche Restschuldversicherung sinnvoll ist, und im Zweifelsfall eine Restschuldversicherung wählen, welche alle drei Risiken absichert.









